Hallo,
ist üblicherweise bei in einem normalen Dienstvertrage (Angestellter) angegebenen Bruttogehalt der Dienstgeberanteil schon herausgerechnet oder ist der auch noch als Abzug anzusetzen, um aufs nettogehalt zu kommen?
Helmut
Üblich ist in Dienstverträgen den Bruttobetrag anzugeben; davon werden der Dienstnehmeranteil der Sozialversicherung und die eventuell anfallende Lohnsteuer abgezogen. Der verbleibende Gehalt ist der Nettobetrag.