1) Kursgewinne von Aktien sind nur bei Nichteinhaltung der Spekulationsfrist (1 Jahr) zu versteuern, Kursverluste können gegengerechnet werden
2) Die Dividende werden versteuert, normalerweise behaltet der Finanzdienstleister bei dem das Depot geführt die Steuer gleich ein, bei effektiven Stücken wird bei Kuponeinlösung die Steuer vom durchführenden Finanzdienstleister auch einbehalten
3) Der Besitz ist nicht steuerpflichtig, lediglich wie im Punkt 1 und Punkt 2 dargestellt Kursgewinne oder Dividenden
LG
|
|