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Verfasst von: Christian Brandl am 10.07.2007 14:37
 


THEMA:  Bescheid während Auslandsaufenthalt
Ich bin ab Ende der Woche länger im Ausland (ca. 3 Monate) und haben meinen Einkommenssteuerbescheid für 2006 noch nicht bekommen. Wie kann ich mich davor schützen irgendwelche Fristen zu versäumen falls der Bescheid in dieser Zeit zugestellt wird?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 10.07.2007 14:37
 


THEMA:  Re: Bescheid während Auslandsaufenthalt
Eine Möglichkeit wäre z.B. einem anderen eine Zustellvollmacht aus zu stellen, damit dann der Bescheid kontrolliert wird und mit Ihnen - im Fall eines notwendigen Einspruchs - Kontakt aufgenommen werden kann. Andere Möglichkeit ist ein Nachsendeauftrag - kommt darauf an wo Sie sich befinden werden. Oder Sie haben eine andere Vertrauensperson, die Ihnen nach Posteingang den Bescheid faxt, Scannt, mailt ... Gerne stellen wir uns auch dafür zur Verfügung Lieben Gruß Claudia Hochweis www.hochweis.at
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