Ich bin Studentin, arbeite aber nebenbei in einer Arztpraxis als geringfügig Beschäftigte. Ich bin monatlich mit 43 Stunden angemeldet (10 Std. wöchentlich) und erhalte 291 €. Meine Frage wäre, ob ich als geringfügig Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Feiertage habe, d.h. ob ich an Monaten mit Feiertagen weniger Sollstunden abarbeiten muß, bei gleichem Lohn. Vielen Dank für Ihre Antwort! |
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