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Verfasst von: Sandra am 06.02.2004 10:19
 


THEMA:  Geringfügig
Ich bin Studentin, arbeite aber nebenbei in einer Arztpraxis als geringfügig Beschäftigte. Ich bin monatlich mit 43 Stunden angemeldet (10 Std. wöchentlich) und erhalte 291 €. Meine Frage wäre, ob ich als geringfügig Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Feiertage habe, d.h. ob ich an Monaten mit Feiertagen weniger Sollstunden abarbeiten muß, bei gleichem Lohn. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 06.02.2004 10:19
 


THEMA:  Re: Geringfügig
Es besteht in diesem Punkt kein Unterschied zu Dienstverhältnissen über der Geringfügigkeit
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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