Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Markus am 07.02.2004 07:58
 


THEMA:  Tennistraining
Meine Frage bezieht sich auf die Berufsgruppe der Tennislehrer: Ich bin Student und würde gerne nebenbei als Tennislehrer tätig sein. Ab welchem Einkommen bin ich steuerpflichig? Ist diese Tätigkeit zu melden (Gewerbeschein oder dergleichen)? mfg Markus
Verfasst von: J. Rapp am 07.02.2004 07:58
 


THEMA:  Re: Tennistraining
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen müssen Sie sich beim zuständigen Finanzamt melden. Das steuerfreie Basiseinkommen beträgt jährlich EUR 8887,-. Bezüglich des Gewerbescheins erhalten Sie in Wien beim Magistrat, sonst bei der Bezirkshauptmannschaft Auskunft. Wenn es für diese Tätigkeit keinen Gewerbeschein gibt, sind Sie als "neuer Selbständiger" sozialversicherungspflichtig. Ein Tipp: Das Selbständigen Buch unter http://www.bmf.gv.at/service/publikationen/download/broschueren/selbst.pdf
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.147.77.119 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.