Ich habe seit November 2006 einen Behindertenstatus (vom Bundessozialamt).
Da der Bescheid erst mit November ausgestellt ist, habe ich folgende Fragen bzgl. meiner Arbeitnehmerveranlagung:
- gilt der Pauschalbetrag für außergewöhnliche Belastungen in voller Höhe oder nur aliqout (für 2 Monate)
- kann ich zusätzlch zum Pauschalbetrag Rechnungen vom ganzen Jahr 2006 absetzen oder nur ab Datum des Bescheides vom Bundessozialamt.
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
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