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Verfasst von: Michael Gasparics am 03.07.2007 08:27
 


THEMA:  Werbung auf Plakat u. Einladung
Guten Tag, ich habe eine kleine Werbe-Einschaltung auf der Einladung dem Plakat eines Chores (welcher als Verein geführt wird) getätigt. Vereinbart wurde hier eine Einzahlung auf das Vereinskonto. Meine Fragen hierzu: 1.) Kann ich diese Kosten steuerlich abschreiben, bzw. 2.) benötige ich vom Verein einen Beleg, oder genügt die Bankanweisung, und 3.) ist ein Auftreten als Sponsor eventuell besser?! Besten Dank im Voraus für ihre Mühe, Michael Gasparics
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 03.07.2007 08:27
 


THEMA:  Re: Werbung auf Plakat u. Einladung
1.) ja 2.) Ein Beleg ist besser als die Bankanweisung, wobei die Bankanweisung mit ausführlicher Beschreibung des Verwendungszwecks (eventuell Kope der Einladung beihängen) auch geht 3.) nein, außer die Zahlungshöhe steht mit der Werbe-Einschaltung in keinem Verhältnis Lieben Grüßen Claudia Hochweis www.hochweis.at
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