Verfasst von:
Max am
04.07.2007 17:48
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THEMA: UID + Kleinunternehmer? |
Hallo,
war gestern am Finanzamt und habe eine UID beantragt da ich die 30.000 heuer überschreiten werde. Gleichzeitig wollte ich auf die Kleinunternehmerschaft verzichten.
Der Finanzbeamte meinte das mit der Kleinunternehmerschaft soll ich nicht machen, da ich da ja 5 Jahre gebunden bin.
Kann ich trotzdem mir jetzt die Vorsteuer von meinen Rechnungen seit 1.1.2007 rückwirkend holen? Oder muss ich da nicht doch auf die Kleinunternehmerschaft verzichen??? Ich habe das irgendwie anders verstanden. Das zeichnet doch den Kleinunternehmer aus, dass er keine VST abziehen darf. Oder?
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Verfasst von:
SK am
04.07.2007 17:48
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THEMA: Re: UID + Kleinunternehmer? |
Sie können als Kleinunternehmer zum Vorsteuerabzug optieren (Bindung 5 Jahre). Ist dann von Vorteil, wenn sie z.B. Dienstleister sind und Fa. als Kunden haben, da sich ihre Kunden die VST im Rahmen der UVA wieder zurückholen können.
Sie haben den Vorteil, die ihnen in Rg. gestellte MWST ebenfalls im Rahmen der UVA gegenzurechnen.
Wenn sie über € 30.000/Jahr kommen sind sie kein Kleinunternehmer mehr und müssen rückwirkend per 1.1.07 die ganze VST in Rechnung stellen!
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