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Verfasst von: Hugo am 02.07.2007 18:15
 


THEMA:  Arbeitnehmer + Freierdienstnehmer
Hallo, Ich habe im Jahr 2006, 6 Monate als Arbeitnehmer (16.000 EUR Brutto) + 6 Monate als Freierdienstnehmer (9.000 EuR) gearbeitet. 1. Es ist gesetzlich möglich, für das Jahr 2006 nur die Leistungen als Freierdienstnehmer zu erklären? Der Betrag als Arbeitsnehmer werde ich folgendes Jahr erklären (ich glaube, es gibt insgesamt 5 Jahre, oder?) 2. Was ist nicht ganz verstehe ist folgendes: - falls ich nur 6 Monate als Arbeitnehmer gearbeitet hätte, würde ich ca. 1.600 EUR zurückkriegen. - falls ich nur 6 Monate als Freierdienstnehmer gearbeitet hätte, würde 0 EUR zurückkriegen (weil ich unter 10.000 EUR bin). - zusammen in einem Jahr muss ich angeblich 1.800 EUR zahlen !?? Irgendwo muss ich einen Fehler gemacht haben. Ich danke Ihnen im Voraus.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 02.07.2007 18:15
 


THEMA:  Re: Arbeitnehmer + Freierdienstnehmer
Da Sie als freier Dienstnehmer gearbeitet haben, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. In dieser werden beide Einkomenn zusammengerechnet und davon die Steuer berechnet. www.steuerberatung-weiss.at
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