Ich hatte ab 2001 nebenbei ein kleines EDV-Unternehmen, wo ich die ersten 3 Jahre nur Verluste hatte, die ich gegen mein nichtselbständiges Einkommen aufgerechnet habe (Anlaufverluste). Daher wurden bis jetzt nur vorläufige Bescheide erlassen. Seit 2006 mach ich im EDV-Bereich nichts mehr, habe aber nun eine weitere Selbständigkeit mit einem Handelsunternehmen, das auch Gewinne abwirft. Könnte es nun passieren dass das EDV-Gewerbe trotzdem als Liebhaberei eingestuft wird, weil ich daraus keinen Gesamtüberschuß erzielt habe, oder reicht es dass ich mit dem Handel nun ja doch Gewinne mache? Ich habe immer nur eine Gewinnermittlung gemacht, und nicht bekanntgegeben dass sich die Branche geändert hat.
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