Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: jo rentruf am 02.02.2004 15:38
 


THEMA:  Afa bei kleiner Vermietung
Habe mir folgendes "erlesen", ist das korrekt (Käufer der Wohnung wäre ein OEG): Bei kleiner Vermietung kann der Erwerb der Wohnung mit einem Afa Satz von 1,5 % per anno geltend gemacht werden. Ist das HAus vor Baujahr 1915 sind 2% zulässig. Für Renovierung (Neue Türen, Sanitäranlagen, Böden,...) ist die Afa auf 10 Jahre zu rechnen. Um nicht unter die Liebhaberei zu fallen muss spätestens im 7.Jahr nach Erwerb ein positives Jahresergebnmis erzeilt werden. Spätestens nach ? Jahren (wie ist das?) muss ein positives Gesamtergebnis erzielt werden. BESTEN DANK jo
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 52.14.221.113 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.