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Verfasst von: jo rentruf am 02.02.2004 15:38
 


THEMA:  Afa bei kleiner Vermietung
Habe mir folgendes "erlesen", ist das korrekt (Käufer der Wohnung wäre ein OEG): Bei kleiner Vermietung kann der Erwerb der Wohnung mit einem Afa Satz von 1,5 % per anno geltend gemacht werden. Ist das HAus vor Baujahr 1915 sind 2% zulässig. Für Renovierung (Neue Türen, Sanitäranlagen, Böden,...) ist die Afa auf 10 Jahre zu rechnen. Um nicht unter die Liebhaberei zu fallen muss spätestens im 7.Jahr nach Erwerb ein positives Jahresergebnmis erzeilt werden. Spätestens nach ? Jahren (wie ist das?) muss ein positives Gesamtergebnis erzielt werden. BESTEN DANK jo
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