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Verfasst von: baby19 am 26.06.2007 17:12
 


THEMA:  Liebhaberei oder nicht?
Hallo zusammen! Ich hab da mal ne Frage: Wir haben uns überlegt, eventuell damit anzufangen unsere Echsen zu züchten und dann natürlich auch zu verkaufen. Ich weis ja, dass man aus selbstständiger Arbeit nebenher (neben unselbstädiger Arbeit)ca. € 700,00 dazu verdienen darf im Jahr. Mein Problem: Wenn ich jetzt damit anfange zu züchten, jedoch noch nicht weis, ob am Ende für mich ein Gewinn rausspringt oder nicht, was soll oder muss ich dann tun? Fällt die Züchterei nicht generell unter Liebhaberei? Wie wird nun bestimmt, wieviel Einkommenssteuer ich hergeben muss und muss ich auch eine Einkommenssteuererklärung machen, wenn ich aber gar kein Kleinunternehmer bin? Wäre Ihnen für jede Antwort dankbar. Liebe Grüße Kathrin
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 26.06.2007 17:12
 


THEMA:  Re: Liebhaberei oder nicht?
Eine Möglichkeit wäre, die Verluste, die in den ersten Jahren entstehen, mittels Einkommensteuer- oder auch Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt zu melden. Möglicherweise erlässt das Finanzamt dann vorläufige Einkommensteuerbescheide. www.steuerberatung-weiss.at Kostenlose Erstberatung Terminvereinbarung unter 01 533 16 37
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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