Hallo zusammen,
könnt Ihr mir bitte schreiben was da Finanzamt mir Erläutern möchte ?
"Die Vergleichsberechning hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld/den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuerndes Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der ERmittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätzuschlag und ggf. die Kirchensteuer / Das Kirchgeld sowie bei der Überprüfung der Einkommengrenze für die Arbeitnehmerparzulage(§51a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen.
Vielen Dank
Dilek
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