Verfasst von:
Nicole Dorfer am
30.01.2004 14:10
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THEMA: Vermieten einer Wohnung |
S.g. Steuerberaterteam
Da mein Mann und ich Anfang März in die Vereinigten Staaten auswandern, habe ich eine dringende Frage.
Wir haben in Graz eine Eigentumswohnung, die wir auf 3 Jahre befriste vermieten wollen. Mein Mann wird ab März einen amerikanischen, gut bezahlten Vertrag haben, ich habe für den Anfang in Amerika noch keine Arbeit, möchte aber so bald als möglich eine finden.
Hier meine Anliegen:
1. --> Ist es möglich (da wir beide im Grundbuch stehen) bzw. von Vorteil (da mein Mann viel mehr verdient), wenn in einem Mietvertrag nur ich als Vermieterin aufschein?
2. --> Müssen die Mieteinnahem (€ 850,-, davon € 320,- Betriebskosten) versteuert werden, auch wenn wir zukünftig im Ausland leben?
3. --> Sind wir ab März überhaupt noch in Österreich veranlagt?
Herzlichen Dank für die Hilfe,
Nicole Dorfer |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
30.01.2004 14:10
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THEMA: Re: Vermieten einer Wohnung |
Nicole Dorfer schrieb:
>
> S.g. Steuerberaterteam
>
> Da mein Mann und ich Anfang März in die Vereinigten Staaten
> auswandern, habe ich eine dringende Frage.
>
> Wir haben in Graz eine Eigentumswohnung, die wir auf 3 Jahre
> befriste vermieten wollen. Mein Mann wird ab März einen
> amerikanischen, gut bezahlten Vertrag haben, ich habe für den
> Anfang in Amerika noch keine Arbeit, möchte aber so bald als
> möglich eine finden.
>
> Hier meine Anliegen:
> 1. --> Ist es möglich (da wir beide im Grundbuch stehen) bzw.
> von Vorteil (da mein Mann viel mehr verdient), wenn in einem
> Mietvertrag nur ich als Vermieterin aufschein?
> 2. --> Müssen die Mieteinnahem (€ 850,-, davon € 320,-
> Betriebskosten) versteuert werden, auch wenn wir zukünftig im
> Ausland leben?
> 3. --> Sind wir ab März überhaupt noch in Österreich veranlagt?
>
>
> Herzlichen Dank für die Hilfe,
>
> Nicole Dorfer
Sehr geehrte Frau Dorfer,
wenn Sie nach Amerika auswandern, dann sind Sie mit den Einkünfte aus Vermietung in Österr. nur noch beschränkt steuerpflichtig,d.h., dass Ihr Gehalt nicht dazugerechnet wird.
Beschränkt steuerpflichtige müssen dann eine Einkommensteuererklärung einreichen, wenn das Einkommen mehr als 3.630,--€ beträgt.
D.h.wenn Sie sich die Einkünfte aus der Vermietung teilen, dann erreicht keiner von Ihnen diese Grenze.
mfg
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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