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Verfasst von: Wind am 20.06.2007 07:43
 


THEMA:  Lohnsteuernachzahlung bei Überstunden nach Arbeitnehmerveranlagung
Hallo Frau Weiß! Gestern habe ich etwas gehört, und möchte Ihre fachliche Meinung dazu! Ich arbeite viel und mache pro Monat so im Schnitt 15-20 Überstunden. Jetzt hat jemand gesagt, je mehr Überstunden man macht, umso mehr wird beim Lohnsteuerausgleich, Lohnsteuer berechnet und dann kann es sein dass man eine Nachzahlung hat??!!! Stimmt doch nicht, oder?
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 20.06.2007 07:43
 


THEMA:  Re: Lohnsteuernachzahlung bei Überstunden nach Arbeitnehmerveranlagung
... stimmt nicht. Die Überstunden werden bereits in der Lohnverrechnung den entsprechenden Lohnsteuerpflichten unterstellt. Daraus ergibt sich also keine Lohnsteuernachzahlung. Im Gegenteil, wenn diese nicht regelmäßig sind sondern dazu führen, dass man einemal eine Auszahlungsspitze hat, so kann es sein, dass es dadurch zu einer Nivellierung kommt und man eine geringe Rückzahlung erhält. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis www.hochweis.at
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