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Verfasst von: Baumgartner Axel am 29.01.2004 06:23
 


THEMA:  Sozialversicherung bei geringfügig, nachzahlung
hallo! ich bin student in salzburg und war das ganze jahr 2003 geringfügig (12x308) in einem verein angestellt. im sommer habe ich eine zusätzliche arbeit als saaldiener bei den salzburger festspielen angenommen ( ich weiss aber nicht, unter welcher bezeichnung mein dienstverhältniss dort läuft). in den festspielmonaten juli&august habe ich dort für mein gehalt sozialversicherung gezahlt. ab september jedoch lag mein gehalt bei den festspielen unter der geringfügigkeitsgrenze und es wurde mir keine sv abgezogen. jedoch war ich nach wie vor im verein geringfügig als freier dienstnehmer angestellt und zahlte dort keine sv. meine fragen nun: die geringfügigkeitsgrenze bezieht sich auf das gesamte monatseinkommen? somit hätte ich für meine tätigkeit im verein ab august, sowie ab september für meine tätigkeit bei den festspielen sozialversicherung nachzuzahlen? wann wird die nachzahlung fällig sein? kann ich eventuell posten wie zb computer/internet (für die arbeit im verein) und kilometergeld steuerlich absetzen um mein jahresbrutto-gehalt und somit die sozialversicherungs-nachzahlung zu minimieren? seit 01.01.2004 bin ich im verein nun als freier dienstnehmer über der geringfügigkeitsgrenze angestellt. ich bin aber immer noch bei den festspielen tätig. mein gehalt dort liegt unter der geringfügigkeitsgrenze . ich müsste aber, für diese tätigkeit sv bezahlen, da mein gesamteinkommen darüber ist? wie bezahle ich diese sv dann? per nachzahlung? ich hoffe sie können mir weiterhelfen. viel dank im vorraus, axel baumgartner baxel@gmx.at
Verfasst von: J. Rapp am 29.01.2004 06:23
 


THEMA:  Re: Sozialversicherung bei geringfügig, nachzahlung
Die Gebietskrankenkasse wird Ihnen im Laufe des heurigen Jahres die Beiträge ab August 2003 vorschreiben. Fällig werden diese Beiträge nach Erhalt der Vorschreibung. Die mit den Tätigkeiten zusammenhängenden Ausgaben mindern nicht die Betragsgrundlage in der Sozialversicherung, sondern sind nur bei der Einkommensteuer Absetzposten.
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