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Verfasst von: andy am 14.06.2007 09:54
 


THEMA:  Privatentnahmen
Liebes Forum! Ich bin seit kurzem Einzelunternehmer mit Einnahmen/Ausgabenrechner und sitze in einem Unterhaltsverfahren fest. Das Gericht bemisst den Unterhalt auch nach den Privatentnahmen. Im Buchhalter- und Steuerlatein bin ich noch nicht ganz so fit wie ich sein möchte. Daher meine Frage: Wie sind Privatentnahmen im Falle eines E/A-Rechners zu ermitteln? Gibt es hier eine einheitliche Berechnungsmethode? Oder kann ich überhaupt Privatentnahmen tätigen. Die SV hat im Gutachten den Cashflow ausgerechnet und diesen als Privatennahme bezeichnet. Ist das wirklich korrekt? freue mich auf eure Antworten Andy
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 14.06.2007 09:54
 


THEMA:  Re: Privatentnahmen
Der Cash-Flow ist mal keineswegs gleich Privatentnahmen. Privatentnahmen ist das, was Sie vom betrieblichen Bankkonto für private Zwecke entnommen haben. Ausserdem ist es höchst problematisch Privatentnahmen zur Unterhaltsbemessung heranzuziehen. ZB wenn Sie Null verdient und von der Bank gelebt haben. AM OeSV
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