Die Zuverdienstgrenze entspricht der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze und beträgt 2004 EUR 316,19!
(Übersicht der Werte unter www.fiebich.com/info > aktuelle Werte > Sozialversicherung)
WICHTIG:
Sie müssen aber jedenfalls jede Erwerbstätigkeit sofort dem AMS melden, ansonsten gilt die unwiderlegliche Rechtsvermutung, daß diese Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt ist.
(Quelle: § 25 Abs 2 iVm § 50 AlVG) |
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