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Verfasst von: karin am 27.01.2004 15:23
 


THEMA:  arbeitslos und geringfügige Beschäftigung
Hallo! Ich bin arbeitslos und "nebenbei" Hausmeister in unserem Wohnblock. Ich bekomme vom AMS ca € 24.- und als Hausmeister € 197.-. Wieviel und unter welchen Voraussetzungen kann ich mir noch was dazuverdienen? Danke! Karin
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 27.01.2004 15:23
 


THEMA:  Re: arbeitslos und geringfügige Beschäftigung
Die Zuverdienstgrenze entspricht der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze und beträgt 2004 EUR 316,19! (Übersicht der Werte unter www.fiebich.com/info > aktuelle Werte > Sozialversicherung) WICHTIG: Sie müssen aber jedenfalls jede Erwerbstätigkeit sofort dem AMS melden, ansonsten gilt die unwiderlegliche Rechtsvermutung, daß diese Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt ist. (Quelle: § 25 Abs 2 iVm § 50 AlVG)
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