Verfasst von:
Daniel am
20.06.2007 07:40
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THEMA: Student, Kinderbeihilfe, Einkünfte |
Hallo,
ich bin Student und teilzeit berufstätig. Ich verdiene cirka 600.- Brutto pro Monat als Angestellter, somit unselbständig.
Zusätzlich arbeite ich auf Honorarnotenbasis als Netzwerkadministrator gelegentlich für 3 Kunden.
Bis ca. 8700€ Jahresverdienst (Bruttoverdienst abzüglich SV) bekomme ich noch die Kinderbeihilfe.
Da in diesen 8700.- ja auch Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit gerechnet werden (Honorarnoten) komme ich über dieses Limit.
Ich habe aber für dieses Jahr gewisse Ausgabe wegen meiner selbständigen Tätigkeit. z.B.: Notebook, Telefonrechnung.
Kann ich diese Dinge als Ausgaben geltend machen? Wenn ja wie?
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
20.06.2007 07:40
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THEMA: Re: Student, Kinderbeihilfe, Einkünfte |
Anschaffungskosten des Notebooks werden auf 3 Jahre verteilt. Von den Telefonkosten ziehen Sie einen Privatanteil ab, der Restbetrag mindert Ihr Einkommen. Auch Fahrtkosten und Werkzeug mindern den Gewinn.
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