Guten Tag!
Ich hätte eine Frage bezüglich der geringfügigen Beschäftigung von Arbeitnehmern! Welche Konsequenzen sind für den Unternehmer bei der geringfügigen Beschäftigung zu erwarten, wenn die Frau schwanger wird und in Karenz geht? Was ist hier weiterzubezahlen? Ich glaube bei einem normalen Dienstverhältnis sind die kompletten Lohnnebenkosten des Dienstgebers weiter zu verrichten. Ich habe keine Ahnung wie lange diese zu verrichten sind und noch weniger was zu zahlen ist bei einer geringf. Beschäftigung im Falle einer Schwangerschaft!
Weiters würde mich interessieren, ob es für einem Arbeitnehmer möglich ist neben einem aktiven Beschäftigungsverhältnis auch zusätzlicheine geringfügige Tätigkeit auszuüben.
Vielen Danke für Ihre Antworten im voraus.
Mit freundliche Grüssen |
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