Hallo,
ich war im Jahre 2005 u.a. selbständig tätig (über 730,- EUR) ==> einkommensteuer-pflichtig. Das Jahresergebnis / Einkommen des Jahres 2005 war negativ.
Im Jahre 2006 war ich nur Angestellt (keine selbständige Tätigkeit mehr). Nun will ich eine Arbeitnehmerveranlagung an FA schicken --> kann ich den Verlust vom 2005 bei der Arbeitnehmerveranlagung 2006 berücksichtigen?
Vielen Dank im voraus!
lg,
zuzika |
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