Verfasst von:
Alexander Gruber am
08.06.2007 15:10
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THEMA: Spez. Software absetzbar? |
Hallo,
Ich benötige für meine freiberufl. Tätigkeit spezielle Audio-Software.
Das sind bei mir z.B. für das Jahr 2006 mehrere Posten mit Beträgen teilweise unter 400 EUR, die mehrzahl der Rechnungen belaufen sich aber auf über 400 EUR.
Wie kann ich Software von der Steuer absetzen?
Zur Gänze im selben Jahr oder auf 3 Jahre verteilt?
Danke im voraus.
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
08.06.2007 15:10
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THEMA: Re: Spez. Software absetzbar? |
Bei Anschaffungen unter € 400,-- ist eine sofortige Absetzung möglich, die ander Software muss auf die Nutzungsdauer (3 Jahre) abgeschrieben werden.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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