Verfasst von:
marthaann am
06.06.2007 12:33
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THEMA: Geringfügigkeit + Honorarnote + Kinderbetreuungsgeld? |
Hallo,
ich hätte einige Fragen zu klären:
Meine Situation ist folgende: Ich bin eine mit einem Österreicher verheiratete Amerikanerin und beziehe zur Zeit (noch bis Dezember) das staatliche Kinderbetreuungsgeld. Nebenher arbeite ich in einer Sprachschule als Business English Trainer. Meine Chefin stellt mich dort als Lehrende in einem freien Dienstverhältnis an. Laut § 49 (7) ASVG ist das freie Dienstverhältnis bei einem Verdienst bis zu 537,78 € SV-frei, unter diese Regelung falle ich.
Nun habe ich die Möglichkeit, für verschiedene Firmen zusätzlich Aufträge im Bereich Mitarbeitertraining und Übersetzungen zu übernehmen, allerdings wollen diese von mir, dass ich ihnen eine Honorarnote bzw Rechnung stelle.
Meine Fragen sind somit:
Wie geht das? (Was muss ich genau machen?)
Welche finanziellen Belastungen kommen auf mich zu (Sozialversicherung, Steuern, Abgaben)?
Muss ich eine Firma gründen (UID / Steuer - Nummer)?
Zahlt sich der Aufwand für mich aus?
Mit bestem Dank für eine Antwort
Martha Ann
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
06.06.2007 12:33
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THEMA: Re: Geringfügigkeit + Honorarnote + Kinderbetreuungsgeld? |
Wenn Sie zusätzlich nicht mehr als ca € 4.000,-- im Jahr verdienen, dann
brauchen Sie dafür keine Sozialvers. zu zahlen.
Wenn Sie das freie DV und die zusätzl. Einkünfte zusammengerechnet nicht mehr als
€ 10.000,- verdienen fällt auch keine Einkommensteuer an.
Bis € 30.000,- auch keine Ust daher keine Uid-Nr.
Dem Finanzamt müssen Sie theoretisch die Aufnahme Ihrer Tätigkeit anzeigen.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenlose Erstberatung
01 533 16 37
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