Verfasst von:
LW am
05.06.2007 16:22
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THEMA: Gegenseitige Geschenke |
Wie ist es steuerrechtlich zu bewerten, wenn ich jemandem eine homepage erstelle und schenke oder ähnliches, und diese person oder dieser betrieb mir dafür z.b. ein altes gerät schenkt?
ist hier etwas steuerpflichtig?
wie ergibt sich eine ev. steuerhöhe?
vielen dank im voraus!
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
05.06.2007 16:22
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THEMA: Re: Gegenseitige Geschenke |
So wie Sie das beschreiben, nennt man es Tausch und kann daher Steuerpflicht ausloesen, soweit die Besteuerungsgrenzen ueberschritten werden.
AM OeSV
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