"Geschenke" können grundsätlich keine Geldleistungen sein - dann wäre das ein Lohnbestandteil und unterliegt der Sozialversicherung, der Lohnsteuer und den anderen Lohnnebenkosten.
Wenn sie nicht pfändbar ist, wieso wollen Sie ihr dann diese "Last" (die ja nicht eintreibbar ist) abnehmen?
|
|