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Verfasst von: Claudia am 27.05.2007 04:15
 


THEMA:  VZ-Job+Werkvertrag/Steuer/Gewerbeschein
Ich bin in einem Angestelltenverhältnis und verdiene im Monat 2000,-- brutto. Durch Promotiontätigkeit im Werkvertrag kommen noch ca. 500,-- Euro monatl. dazu. Frgen: Wird das Einkommen automatisch gemeinsam versteuert? Wie ist das mit einem eigenen Gewerbeschein für die Promotiontätigkeit? (Warenpräsentator od. Ähnliches. Ab wann muss ich einen Gewerbeschein lösen, ich scheine ja im Werkvertrag als Unternehmer auf? Wie steige ich steuerlich am besten am besten aus, bzw. was ist abschreibbar (Leasing,Spritkosten, PC)? Für Tipps bzw. Links zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.
Verfasst von: Jutta Rapp am 27.05.2007 04:15
 


THEMA:  Re: VZ-Job+Werkvertrag/Steuer/Gewerbeschein
Alle Einkünfte werden im Rahmen der Einkommensteuer gemeinsam besteuert. Die Ausgabe, die Sie zur Erzielung der Einkünfte aufwenden, mindern den Gewinn. Bezüglich des Gewerbescheines lassen Sie sich bei der Wirtschaftskammer beraten.
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