Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Peter am 15.01.2004 07:12
 


THEMA:  Reform 2005
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte eine Frage zu den Durchschnittssteuersätzen - bei 25.000 Euro Einkommen bezahlt man in Zukunft 5.750 Euro Steuer - wie hoch ist die zu bezahlende Steuer bei 28.000 Euro oder 30.000 Euro Einkommen? Gelten hier die 23 Prozent oder schon die 33,5 Prozent Steuer? Und wie hoch ist die Steuer bei einem Einkommen von zB 22.000 Euro? Mir ist unklar wie man sich hier die Steuer selbst berechnen kann? Und ich hätte noch eine Frage bezüglich den nichtentnommenen Gewinnen! Damit man in den Genuß der halben Besteuerung kommt muß man eine Reservierung des Eigenkapitals durchführen. Und wie wird dann der Gewinn nur halb besteuert oder besser gesagt von welchem Betrag? Das ist zurzeit für mich alles ein bischen undurchsichtig und für Ihre Antwort wäre ich Ihnen dankbar! Mit freundlichen Grüßen
Verfasst von: Fernand am 15.01.2004 07:12
 


THEMA:  Re: Reform 2005
Hallo Peter! Die Berechnung der Steuer kann anhand der folgenden Formeln gemacht werden: Zwischen 10.000 - 25.000 5.750 x (Bemessungsgrundlage - 10.000) / 15.000 Zwischen 25.000,01 - 51.000 ((11.335 x (Bemessungsgrundlage - 25.000)/26.000)+5.750 >51.000 (17.085 + ((Bemessungsgrundlage - 51.000) x 0,5 Also bei 28.000 sind es 7.057,88 und bei 30.000 sind es 7.929,81 Bilanzierende Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte können den Gewinn, bis zu dem eingetretenen Anstieg des Eigenkapitals, höchstens jedoch EUR 100.000, mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuern. Dies berechnet sich wie folgt: Laufender Gewinn + betriebsnotwendige Einlagen - Entnahmen Max Gewinn und Max € 100.000 Um den 1/2 Steuersatzes zu ermitteln wird zunächst die Steuer so ausgerechnet, als ob keine begünstigung bestehen würde. Dann wird der Durchschnittssteuersatz ermittelt und halbiert. Der nichtentnommene Gewinn wird dann mit dem halbierten Steuersatz besteuert und beim Rest kommt die Tarifbesteuerung zur Anwendung. mfg
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 15.01.2004 07:12
 


THEMA:  Re: Reform 2005
Und falls sie lieber eine leicht zu merkende Faustformel brauchen (+/- 750 EUR p.a.): Einkommen bis 50.000: (Einkommen - 10.000) x 40% Einkommen über 50.000 Einkommen x 50% - 9.000
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.129.253.21 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.