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Verfasst von: Johann Prammer am 21.05.2007 12:39
 


THEMA:  Welche Unterlagen müssen aufgehoben vorzezeigt werden
Hallo, welche Unterlagen muß man der Steuer bei eine Prüfung vorweisen, reichen zB nur die Rechnungen für Honorarnoten, etc, oder müßen genaue Aufzeichnungen, zb Briefverkehr, Stundenaufzeichnungen etc aufgehoben werden. Denn als Firma habe ich doch nur 6 Monate Gewärleistung ggüber anderen Firmen, warum sollte ich dann unnötige, nicht mehr benötigte Unterlagen aufheben. lg Hans
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.05.2007 12:39
 


THEMA:  Re: Welche Unterlagen müssen aufgehoben vorzezeigt werden
Sie müssen vor allem die Grundaufzeichnungen auch 7 Jahre aufbewahren, damit das Finanzamt prüfen kann.
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