Sehr geehrter Damen und Herren,
ich berufe gegen meinen EST Bescheid 2006, muß ich auch extra eine Berufung gegen meinen Vorauszahlungsbscheid 2007 (der als Basis den EST Bescheid 2006 hat) einlegen oder wird dieser automatisch mit d. neuen EST Bescheid 2006 neu erlassen?
Vielen Dank.
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