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Verfasst von: Werner St. am 18.05.2007 20:02
 


THEMA:  Berufung gegen EST Bescheid/Vorauszahlungsbescheid 2007
Sehr geehrter Damen und Herren, ich berufe gegen meinen EST Bescheid 2006, muß ich auch extra eine Berufung gegen meinen Vorauszahlungsbscheid 2007 (der als Basis den EST Bescheid 2006 hat) einlegen oder wird dieser automatisch mit d. neuen EST Bescheid 2006 neu erlassen? Vielen Dank.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 18.05.2007 20:02
 


THEMA:  Re: Berufung gegen EST Bescheid/Vorauszahlungsbescheid 2007
Meistens wird er automatisch neu erlassen. Sollte das nicht der Fall sein,dann können Sie bis zum 30.9. einen Herabsetzungsantrag stellen.
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