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Verfasst von: Junior am 13.05.2007 05:29
 


THEMA:  Berufsgruppenauschale
wünsche einen schönen abend, mir stellt sich aufgrund des bescheides des fa, folgende frage: muss im dienstvertrag explizit geschrieben stehen, dass der arbeitnehmer als vertreter arbeitet? (lt. dienstvertrag bin ich kaufmännischer angestellter)habe von meinem arbeitgeber eine extra bestätigung bekommen, dass ich als vertreter tätig bin. dem fa reicht dies aber anscheinend nicht. wäre eine berufung zielführend/sinnvoll? danke
Verfasst von: Jutta Rapp am 13.05.2007 05:29
 


THEMA:  Re: Berufsgruppenauschale
Eine Berufung wäre sinnvoll, wenn Sie von Ihrem Dienstgeber eine Bestätigung vorlegen können, aus der hervorgeht, dass Sie im Zeitraum von ... bis ... überwiegend zum Zweck ...... im Außendienst tätig waren.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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