Hallo,
Ich habe eigentlich nur eine kurze Frage:
Wenn ich in einem Jahr sowohl selbstständig als auch angestellt war, kann ich dann neben der Einkommenssteuererklärung (für die selbstständige Tätigkeit) als auch die Arbeitnehmerveranlagung (für den Job als Angestellter) machen, oder fällt dann die Arbeitnehmerveranlagung weg?
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