Ich habe eine kleine Frage zum Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Als Grundlage Nutze ich dafür das elektronische Programm ElsterFormular 2006/2007
Ich bin Kleinunternehmer, und muss keine Umsatzsteuer abführen. Mein komplettes Geld verdiene ich durch Google (Sitz im Ausland)
Ich muss also meine Google- Einnahmen in Zeile 2 in der EÜR (Betriebseinahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) eintragen.
Mein Frage ist nun, ob ich den gleichen Betrag nochmal in Zeile 3 der EÜR (Davon aus Umsätzen, die in §19 Abs 3 Nr. 1 und Nr. 2 UStG bezeichnet sind) eintragen muss. Ich habe die Gesetzttexte schon durch gelesen, bin aber nicht ganz schlau draus geworden.
|
|