Guten Tag!
Ich habe eine Frage:
Ich benutze meine betrieblichen KFZ-Kosten (Versicherung, KFZ-Steuer, Treibstoff, Leasingrate, Wartung und Reparaturen) als Einzelunternehmer um so meine Erlöse zu schmälern. Kann ich zudem Tages-und Nächtigungsgelder (zB. bei Fortbildungen) als Werbungskosten geltend machen? Oder geht das nur, wenn ich statt der tatsächlichen KFZ-Kosten Kilometergelder für betriebliche Fahrten angebe? Vielen Dank für Ihre Hilfe. |
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