Ich begrüße Sie.
Mein Mann hat für Jahre 2003 bis 2006 seine Arbeitnehmerveranlagung der entsprechenden Finanzamt abgegen.
Heute habe ich gesehen dass die Finanzamt für jahre 2004, 2005 keinen Betrag für AlleinverdienerTeil überwiesen hat.
Wir sind seit 19.08.2003 verheiratet.
Mein Mann war für Jahre 2003 bis Mitte 2005 in andere Wohnung als Ich hauptgemeldet aber ganze Zeit in gleiche Wohnung mit mir nebengemeldet.
Jetzt meine Frage:
Wenn wir in gemeinsamen Haushalt müssen sein, gilt die Nebenmeldung überhaupt nicht?
Bitte schreiben Sie mir welche Möglichkeiten ich habe? soll ich die Finanzamt die Meldezettel von Nebenmeldung vorlegen damit wir den Betrag für Alleinverdiener bekommen können?
Ich bedanke mich im Voraus.
Hoda
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