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Verfasst von: Philippe am 27.04.2007 13:31
 


THEMA:  ASVG/GSVG
Hallo, könnte mir jemand bitte sagen welche Beschäftigungsformen dem ASVG und welche dem GSVG unterliegen? Mir wurde gesagt, dass die Einnahmen aus gerinfügiger Anstellung (ASVG) und Anstellungen des GSVG unterliegend nicht zusammengerchnet werden. Das würde für mich bedeuten, dass ich über 341,16€ im Monat verdienen darf ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen oder? (noch mitversichert bei Eltern) Vielen Dank, Philippe
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.04.2007 13:31
 


THEMA:  Re: ASVG/GSVG
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