Verfasst von:
Hanna am
22.04.2007 16:00
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THEMA: Vergebührung |
Liebe Forumsteilnehmer,
muss ich nur einen schriftlichen Mietvertrag vergebühren oder gilt das auch für einen mündlich geschlossenen, sprich könnte ich über einen mündlichen Mietvertrag die Vergebührung umgehen?
Ich danke Ihnen und im Übrigen finde ich dieses Forum ganz toll!
Lg
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
22.04.2007 16:00
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THEMA: Re: Vergebührung |
.....Der Gebühr gemäß § 33 Tarifpost 5 Gebührengesetz unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge,
durch die jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit gegen einen bestimmten Preis
erhält (zB Mietvertrag, Pachtvertrag, Leasingvertrag). Gebührenpflicht besteht nur dann, wenn ein schriftlicher Vertrag
vorliegt.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis
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Verfasst von:
walter sielo am
11.07.2011 22:56
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