Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Peter Hartmann am 22.04.2007 15:50
 


THEMA:  Belege elektronisch speichern?
Hallo! Wie weit ist die elektronische Speicherung von Buchhaltungsbelegen erlaubt bzw. muss ich die Originalbelege behalten wenn ich die Belege einscanne und als PDF (wiederherstellbar und nicht änderbar speichere? Danke
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 22.04.2007 15:50
 


THEMA:  Re: Belege elektronisch speichern?
... Sie müssen die Originalbelege aufbewahren. Wenn Sie elektronische Rechnungen bekommen (die müssen aber digital signiert sein) dann sind das die Originale und sie müssen diese inkl. der Prüfung der Signatur elektronsich aufbewahren. Nur den Scan als PDF auf zu bewahren ohne Originalbeleg ist sehr riskant, da noch nicht ausjudiziert. Als PDF OHNE Dokumentenmanagement halte ich es so und so für nicht durchführbar, da ja auch PDFs verändert werden können. Im Moment würde ich zu einer Aufbewahrung auch der Originale dringend raten, wenn Sie diese auch am Papierweg erhalten haben. Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.197 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.