Verfasst von:
Konrad Rischawe am
03.01.2004 14:30
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THEMA: Umzug D->A=zwei Steuererklärungen |
Guten Tag liebe Experten !
Ich wohne und arbeite seit kurzem in Wien. Meine Situation:
- Deutscher Staatsbürger, verheiratet, Alleinverdiener
- 01/2003-02/2003: Gearbeitet und gelebt in Deutschland
- 03/2003-07/2003: Arbeitslos in Deutschland (Bezug von Arbeitslosengeld)
- 08/2003-Heute: Gearbeitet und gelebt in Österreich (Wien)
Ich weiß nicht was bei beiden Steuererklärungen (für beide Länder) beachtet werden muß, da ich bisher nur in Deutschland für ein Jahr eine Steuererklärungen erstellen mußte. Vor allem interessiert mich folgendes:
1) Für beide Länder muß eine seperate Erklärung abgegeben werden. In Deutschland muß man für die Ermittlung des Steuersatzes alle Einkommen (also auch die in Österreich) angeben - soweit die Aussage des dortigen Finanzamtes. Wie ist das in Österreich ? Ich glaube nur vom 08/2003-12/2003 oder ? – d.h. dadurch würde ein deutlich niedrigerer Steuersatz zustande kommen...
(z.B. ca.12000 Euro/Jahr Brutto für die 5 Monate – daraus folgt: 1000 Euro/Monat zu versteuerndes Einkommen)
2) Ist es möglich Umzugskosten (Makler-Provision, Übersiedlungskosten, doppelte Mieten, Renovierung etc...) anzusetzen ? Angeblich in Österreich nur wenn von Arbeitgeber verordnet – und nicht wie in meinem Fall – ein „freiwilliger“ Arbeitsplatzwechsel. Da das aber nicht ganz „freiwillig“ war (diente zur Erwerbung von Einnahmen – Wiederaufnahme von einer Arbeit nach einer längeren Arbeitslosigkeit) und erhebliche Kosten verursachte, würde mich interessieren, ob man da etwas machen kann ?
2.1) Wie sieht es mit Bewerbungskosten (z.B. Flug zum Vorstellungsgespräch Düsseldorf-Wien) aus ? Was ist wenn diese Kosten vor dem 08/2003 (also zur Zeit des Aufenthaltes in Deutschland) aufgetreten sind ? Kann man etwas "beliebig" (d.h. unabhängig von Zeitpunkt des Aufenthaltes in einem Land) von einem der beiden gezahlten Steuerbeträge absetzen ?
3) In Österreich müssen keine Quittungen/Belege dem Finanzamt geschickt werden. Wie wird man also etwas nachweisen (bzw. nicht nachweisen) können ?
4) Wie teuer ist eine Beratungsstunde in etwa bei einem Steuerberater in Wien ?
Falls mit jemand weiterhelfen kann: Vielen Dank im voraus. |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
03.01.2004 14:30
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THEMA: Re: Umzug D->A=zwei Steuererklärungen |
Konrad Rischawe schrieb:
>
> Guten Tag liebe Experten !
>
> Ich wohne und arbeite seit kurzem in Wien. Meine Situation:
> - Deutscher Staatsbürger, verheiratet, Alleinverdiener
> - 01/2003-02/2003: Gearbeitet und gelebt in Deutschland
> - 03/2003-07/2003: Arbeitslos in Deutschland (Bezug von
> Arbeitslosengeld)
> - 08/2003-Heute: Gearbeitet und gelebt in Österreich (Wien)
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> Ich weiß nicht was bei beiden Steuererklärungen (für beide
> Länder) beachtet werden muß, da ich bisher nur in Deutschland
> für ein Jahr eine Steuererklärungen erstellen mußte. Vor
> allem interessiert mich folgendes:
>
> 1) Für beide Länder muß eine seperate Erklärung abgegeben
> werden. In Deutschland muß man für die Ermittlung des
> Steuersatzes alle Einkommen (also auch die in Österreich)
> angeben - soweit die Aussage des dortigen Finanzamtes. Wie
> ist das in Österreich ? Ich glaube nur vom 08/2003-12/2003
> oder ? – d.h. dadurch würde ein deutlich niedrigerer
> Steuersatz zustande kommen...
> (z.B. ca.12000 Euro/Jahr Brutto für die 5 Monate – daraus
> folgt: 1000 Euro/Monat zu versteuerndes Einkommen)
>
> 2) Ist es möglich Umzugskosten (Makler-Provision,
> Übersiedlungskosten, doppelte Mieten, Renovierung etc...)
> anzusetzen ? Angeblich in Österreich nur wenn von Arbeitgeber
> verordnet – und nicht wie in meinem Fall – ein „freiwilliger“
> Arbeitsplatzwechsel. Da das aber nicht ganz „freiwillig“ war
> (diente zur Erwerbung von Einnahmen – Wiederaufnahme von
> einer Arbeit nach einer längeren Arbeitslosigkeit) und
> erhebliche Kosten verursachte, würde mich interessieren, ob
> man da etwas machen kann ?
>
> 2.1) Wie sieht es mit Bewerbungskosten (z.B. Flug zum
> Vorstellungsgespräch Düsseldorf-Wien) aus ? Was ist wenn
> diese Kosten vor dem 08/2003 (also zur Zeit des Aufenthaltes
> in Deutschland) aufgetreten sind ? Kann man etwas "beliebig"
> (d.h. unabhängig von Zeitpunkt des Aufenthaltes in einem
> Land) von einem der beiden gezahlten Steuerbeträge absetzen ?
>
> 3) In Österreich müssen keine Quittungen/Belege dem Finanzamt
> geschickt werden. Wie wird man also etwas nachweisen (bzw.
> nicht nachweisen) können ?
>
> 4) Wie teuer ist eine Beratungsstunde in etwa bei einem
> Steuerberater in Wien ?
>
> Falls mit jemand weiterhelfen kann: Vielen Dank im voraus.
Sehr geehrter Herr Rischawe,
da ich schon einige solche Fälle behandelt habe, biete ich Ihnen gerne meine Hilfe an.
Das Erstgespräch ist kostenlos.Eine weitere Beratungsstunde kostet € 88,-- zuzüglich 20% Ust.
Wenn Sie zu uns kommen wollen, dann bitte ich Sie ab 7.1.2004 anzurufen:01 533 16 37 DW 13, Frau Dillmann wird Ihnen dann gerne einen Termin geben.
Mit freundlichen Grüßen
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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