Ursprünglich für den Einsatz bei großen Gerichtsakten gedacht, die ich als SV im Handelsbereich häufig bearbeite, habe ich zusammen mit meinen Hilfskräften ein Gerät entwickelt, mit dem man heterogenes Dokumentenmaterial, gleichgültig, ob gebunden oder lose, wie es eben im täglichen Geschäftsverkehr anfällt, wesentlich (etwa um das Zehnfache) rascher in Bilddateien überführen kann, als mit Flachbettscannern. Das Gerät arbeitet mit einer Digitalkamera und ist netzunabhängig, liefert standardmäßig neben den Farbauszügen auch den Schwarzweißkopien entsprechende Dateien zum Ausdrucken. Mittlerweile wird es in Österreich samt Applikationssoftware (automat. Bildnachbearbeitung, Archivierung, Druck) serienmäßig hergestellt (www.repronote.com). So weit, so gut.
Im Zuge der Markteinführung hat sich nun durch Anfragen herausgestellt, daß es sich - ursprünglich gar nicht beabsichtigt - z. B. zur Belegsicherung eignet, die bisher ohnehin meistens vernachlässigt wird. Die Idee stammt von hochwassergeschädigten KMU, denen das Belegarchiv abhanden gekommen ist und die fallweise Probleme mit den Finanzbehörden haben.
Die Frage ist nun, ob die Finanzverwaltung Schwarzweiß- oder Farbausdrucke von Bilddateien anerkennt, falls die Originale untergegangen sind. Bilddateien als solche werden meines Wissens nicht akzeptiert.
Gibt es dazu Erfahrung? |
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