Verfasst von:
Norbert Hörmayer am
19.12.2003 21:29
|
|
THEMA: Kapitalertragssteuer |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Für die laufenden Habenzinsen aus meinem Bausparguthaben wird mir Kapitalertragssteuer abgezogen. Gleichzeitig zahle ich für einen laufenden Kredit Sollzinsen.
Ist es möglich, durch Abzug der höheren Sollzinsen von den Habenzinsen sich die Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurückzuholen?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hörmayer |
|
|
Verfasst von:
Mag. Ferdin am
19.12.2003 21:29
|
|
THEMA: Re: Kapitalertragssteuer |
Eine direkte Kompensation der Zinsen ist nicht möglich.
Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% kann dann (ganz oder teilweise) zurückgeholt werden, wenn - unter Berücksichtigung der Zinsenerträge als Kapitaleinkünfte - die Steuerbelastung insgesamt niedriger ist als 25%. |
|
|
|