Verfasst von:
Seba am
06.01.2004 10:41
|
|
THEMA: Pendlerpauschale - Werbungskosten |
Hallo,
ich bin im Aussendienst tätig, zuständig für 3 Länder und hätte bezüglich dem 3 Fragen:
1. Mir wurde mitgeteilt, daß ich beim Steuerausgleich die Pendlerpauschale geltend machen kann. Stimmt das? Ich kann mir das nicht ganz vorstellen da es nicht in die Regel passen würde. Wenn dies doch zutrifft kann ich diese dann direkt beim Arbeitgeber einreichen denk ich mal.
2. Bezüglich der Werbungskosten würde ich gerne die Pauschalierung von 5 % ausnutzen. Ist dies Sinnvoll oder habe ich andere Möglichkeiten um mehr von Finanzamt zurückzuholen?
3. Da ich einen variablen Teil in meinem Gehalt habe würde ich auch gerne wissen ob ich mir für die Prämien, Provisionen über den Steuerausgleich was "zurückholen" kann.
Vielen Dank für die Hilfe
Liebe Grüsse aus Salzburg |
|
|
Verfasst von:
J. Rapp am
06.01.2004 10:41
|
|
THEMA: Re: Pendlerpauschale - Werbungskosten |
Bei der Arbeitnehmerveranlagung können Sie das Pendlerpauschale und die Werbungskosten geltend machen. Einzureichen ist diese Erklärung jedoch beim Wohnsitzfinanzamt und nicht beim Arbeitgeber.
Wenn Sie höhere Werbungskosten nachweisen als das Pauschale ausmacht, können Sie die tatsächlichen Ausgaben ansetzen. |
|
|
|