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Verfasst von: Mag. Siptak am 15.12.2003 11:58
 


THEMA:  Verlustübertrag
Ich bin ein kleiner Gewerbetreibender und ich werde dieses Jahr rote Zahlen schreiben. Unter welchen Bedingungen kann ich den Verlust in das nächste Jahr übertragen? Kann ich eine Befreiung bzw. Herabsetzung der Beiträge bei GSVG (soz. Versicherung) beantragen? Danke im Voraus für alle Informationen1
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 15.12.2003 11:58
 


THEMA:  Re: Verlustübertrag
Verlustvortrag geht nur bei Bilanzierung oder in den ersten drei Geschäftsjahren (sog. Anlaufverluste). Bei der GSVG können Sie einen Stundungsantrag der Beiträge über der Mindestbeitragsgrundlage stellen. Befreiungen sind nur unter besonderen Umständen (Neubeginn/Pensionsalter, Umsatzgrenze) möglich.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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