Verfasst von:
martin am
28.12.2003 20:15
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THEMA: kinderbetreuungsgeld & zuverdienst |
liebe experten,
meine freundin ist seit der geburt unseres ersten sohnes (feb.1999) zu hause - 2 jahre karenz und 1 jahr bildungskarenz, und seit der geburt des zweiten (märz.2002) wieder.
jetzt würde sie gerne was dazuverdienen und könnte bei einem bekannten so stundenweise edv-arbeiten verrichten.
ein befreundeter steuerberater hat gemeint, dass das als "neue selbstständige ohne gewerbesschein" bis 3712 euro möglich ist. laut kinderbetreuungsgeld-folder geht das aber (fast gleichgültig aus welcher quelle) bis 14.600 euro. was stimmt denn nun und unter welchen umständen kann sie einfach honorarnoten stellen?
bzw. kann das sein, dass sich die 3712 mit sozialversicherungs- und steuergründen zusammenhängt - obwohl es laut kinderbetreuungszuverdienstregelung ja eigentlich wurscht sein sollte - oder seh ich da was falsch ...
herzlichen dank,
wolfgang |
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Verfasst von:
Schörghuber Judith am
28.12.2003 20:15
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THEMA: Re: kinderbetreuungsgeld & zuverdienst |
Nun, die 3712 beziehen sich auf die Sozialversicherungspflicht der Bezüge, der andere Betrag bedeutet, daß ab diesem Einkommen das Kindergeld gekürzt wird. Du siehst das schon richtig, aber mit einem Steuerberater als Freund hast du sicher bald den richtigen Durchblick. Ach ja, da gibt es dann noch die Zuverdienstgrenze, bis zu der deine Frau Einkünfte (ehemals 60.000,00 öS) haben darf, ohne daß der Lebensgefährte den Alleinverdiener verliert.
Viel Spaß im Dschungl und berücksichtigen Sie immer die Ausnahme vor der Regel.
Schörghuber |
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