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Verfasst von: Gahrtschi am 26.07.2008 23:09
 


THEMA:  Wohnen in Freilassing - Arbeiten in Salzburg
Ich werde ab sofort Freilassing wohnen, meine Arbeitsstelle ist aber in Salzburg (Hauptwohnsitz bleibt Österreich). Lt. Steuerrecht bin ich ja dann beschränkt steuerplichtig, aber es gibt doch auch einen Antrag (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) damit man wieder als "unbeschränkt steuerpflichtig" behandelt wird. Können Sie mir dazu vielleicht genaue Auskunft geben bzw. wissen Sie, was da noch alles auf mich zukommen könnte? Vielen Dank!
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 26.07.2008 23:09
 


THEMA:  Re: Wohnen in Freilassing - Arbeiten in Salzburg
Hallo Gartschi, In dem Fall gelten Sie als Grenzgänger. Grenzgänger sind definiert als Arbeitnehmer, die in Österreich wohnen und im Ausland arbeiten, und deren Wohn- und Arbeitsort nicht mehr als jeweils 30 km Luftlinie von der Grenze entfernt sind. http://www.lindeverlag.at/pvinfo/newsarchiv/2007/News-2007-01-05 Mit besten Grüßen Claudia Hochweis
Verfasst von: Dr. Josef Mühlmann am 26.07.2008 23:09
 


THEMA:  Re: Wohnen in Freilassing - Arbeiten in Salzburg
Hallo! Bin in der selben Situation. Wohne in Freilassing, arbeite in Salzburg! 1. Grenzgängerregelung tritt in Kraft: D.h. steuerpflichtig in D falls Lohn aus unselbständiger Arbeit! Ausnahme: Angestellt im staatlich/öffentlichen Dienst (Kassenstaats-prinzip). Falls das auf Sie zutrifft beim deutschen Finanzamt in Laufen vorsprechen und Grenzgängerbescheinigung holen. Dann sind Sie in D unbschränkt steuerpflichtig! 2. Falls Sie Einkommen aus selbständiger Arbeit beziehen sind Sie in Österreich prinzipiell beschränkt steuerpflichtig wenn Sie dort keinen ordentlichen Wohnsitz angemeldet haben! Falls ein Doppelwohnsitz besteht ist man prinzipiell in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig, das Doppelbesteuerungs-abkommen regelt dann den Progressionsvorbehalt (Besteuerung des gesamten "Welteinkommens"). In Ö hat das dann den Vorteil, dass man seit 2005 nicht 8000€ zusätzlich versteuern muss. Unbeschränkte Steuerpflicht kann man sonst nur beantragen wenn die jährlichen Einkünfte zu 90% der österr. Einkommenssteuer unterliegen und die nicht der österr. Einkommenssteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 10000€ jährlich betragen! Antrag formlos beim Finanzamt beantragen! Das wars und sollte helfen! Mfg Dr. Mühlmann Salzburg
Verfasst von: Isabella am 29.05.2013 12:34
 


THEMA:  Wohnen in Freilassing - Arbeiten in Salzburg

Ich bin österreichische Staatsbürgerin und bin seit 03.05.2013 mit einem Deutschen verheiratet und wir wohnen gemeinsam in 83395 Freilassing. Da ich in der Stadt Salzburg arbeite, bin ich eine Grenzgängerin. Meine Frage ist, wo muss ich Steuern zahlen? Wir sind schon total irritiert, weil jeder und jede Behörde was anderes sagt.

Mein Mann arbeitet i als Werksbetriebstechniker. Er hat eine Photovoltaik-Anlage und hat daher ein Gewerbe.

Ich arbeite seit 2003 im öffentlichen Dienst, am Landesgericht Salzburg als Vertragsbedienstete.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen!

 

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