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Verfasst von: Zergatsch Irmtraud am 30.03.2007 13:53
 


THEMA:  Zusatzverdienst durch Aushilfsarbeiten
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin vollzeitbeschäftigt und erwäge, eventuell hin und wieder zusätzlich Aushilfsarbeiten (z.B. div. Schreibarbeiten) anzunehmen. Allerdings nicht ständig, sondern nur hin und wieder (z.B. alle paar Monate einen halben bis ganzen Tag). Wie versteuere ich diese Arbeiten korrekt bzw.lege ich darüber eine Honorarnote oder ergibt sich durch diese Tätigkeit eine Geringfügige Beschäftigung, die bei der Krankenkasse gemeldet werden muss? Danke im Voraus für Ihre Antwort. MFG I. Zergasch
Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 30.03.2007 13:53
 


THEMA:  Re: Zusatzverdienst durch Aushilfsarbeiten
Liebe Frau Zergatsch, Wenn Sie diese Tätigkeit "der Allgemeinheit" anbieten und damit ein Gewerbe betreiben, brauchen Sie einen Gewerbeschein. Das ist ganz einfach über die Wirtschaftskammer zu bekommen, die füllen alles vorab aus und dann kann man bei der Bezirkshauptmannschaft (Magistrat) den Gewerbeschein lösen. Next step: Beim Finanzamt anmelden Next Step: bei der gewerblichen Sozialversicherung melden => inkl. Meldung, dass diese Tätigkeit nur im "Gewinn"Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung sein wird. Wenn Sie in der derzeitigen Tätigkeit noch nicht über der Höchstversicherung sind, dann ist vom jedoch ca. 25 % Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen (antrag auf Differenzvorschreibung). Sammeln Sie bitte alle Ausgabenbelege und erstellen Sie (Ihr Buchhalter) eine Einnahmen-Ausgabenrechnung. Gerne stehe ich für ein Erstberatungsgespräch kostenfrei zur Verfügung. (www.hochweis.at office@hochweis.at 02236/860 830) Liebe Grüße Claudia Hochweis, MBA
Verfasst von: Thomas am 10.05.2015 15:27
 


THEMA:  Zusatzverdienst durch Aushilfsarbeiten

Ich weiß nur, dass es in Deutschland so ist, dass ab 450€ es als versteuerbarerer Nebenverdienst zählt.

Quelle: http://www.nebenverdienstgorilla.com/nebenverdienst-versteuern/

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