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Verfasst von: Christian am 10.03.2007 19:44
 


THEMA:  Werkvertrag
Guten Tag! Ich habe im März einen Werkvertrag. Wie funktioniert dabei die VErsteuerung. Muss ich am Ende des Jahres einen Einkommenssteuerbescheid machen? Zahle ich für einen ein-monatigen Werkvertrag (700 Euro) überhaupt schon Steuern? Wäre für einen Rückmeldung dankbar! lg, christian
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.03.2007 19:44
 


THEMA:  Re: Werkvertrag
Wenn Sie neben einer nichtselbständigen Tätigkeit im Jahr nicht mehr als € 730,-- verdienen, müssen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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