Verfasst von:
Susi M. am
10.03.2007 19:25
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THEMA: ANLAGEGÜTER AUS PRIVAT |
Mit der Annahme ich schreibe heuer Honorarnoten mit in Summe EUR 1.600,- ohne Ust. im Sinne der bla bla.
Frage 1:
Um außer Diäten und km-Geld vom Umsatz abziehen zu können, kann man "Anlagegüter von Privat" welche man für diese Tätigkeit braucht auch als Ausgabe abziehen, wenn man davon keine Rechnung hat?
Frage 2:
Wenn z.B. ein Computer vor kurzem neuwertig EUR 700 gekostet hat, kann ich diesen ohne Rechnung als "Übernahme von Privat" um z.B. EUR 390,- als Ausgabe buchen?
Frage 3:
Kann ich die Rechnung von diesem Computer dann auch noch als Werbungskosten in die Arbeitnehmerveranlagung nehmen?
Frage 4:
Wäre somit möglich:
Umsatz-Summe EUR +1.600
Computer von Privat -390
Arbeitskleidung von Privat -250
Arbeitsschuhe von Privat -50
Werkzeug von Privat -150
Summe Diäten+km-Geld -98
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Gewinn EUR 662,- und somit steuerfrei - wäre das so möglich (also auch Ausgaben zu rechnen, ohne das ein Beleg vorhanden ist)?
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Verfasst von:
Susi M. am
10.03.2007 19:25
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
10.03.2007 19:25
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THEMA: Re: ANLAGEGÜTER AUS PRIVAT |
Sie können Anlagegüter vom Privatvermögen auch ohne Beleg einbringen.Sie müssen diese eben auf andere Weise glaubhaft machen.Einen gebrauchten PC müssen Sie aber noch auf 2 Jahre verteilt abschreiben.
Arbeitskleidung ist nur abschreibfähig, wenn es typ.Berufskleidung ist.
Den Pc können Sie nicht 2x abschreiben.
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