Verfasst von:
Johann am
21.11.2003 11:01
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THEMA: Ehegatte mit Werkvertrag anstellen? |
Ich habe seit kurzem ein Einzelunternehmen geründet,mit der Kleinunternehmerregelung(22000 Umsatz).Meine Frage kann meine nicht erwerbstätige Frau für mich arbeiten,ohne das Abgaben fällig werden.
Vielleicht mit einem Werksvertrag,300euro pro Monat,also geringfügig?
mfg
johann |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
21.11.2003 11:01
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THEMA: Re: Ehegatte mit Werkvertrag anstellen? |
Johann schrieb:
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> Ich habe seit kurzem ein Einzelunternehmen geründet,mit der
> Kleinunternehmerregelung(22000 Umsatz).Meine Frage kann meine
> nicht erwerbstätige Frau für mich arbeiten,ohne das Abgaben
> fällig werden.
> Vielleicht mit einem Werksvertrag,300euro pro Monat,also
> geringfügig?
> mfg
> johann
Sie können Ihre Frau z.B.als geringfügig Beschäftigte um € 300,-- monatlich anmelden.Das ist dann kein Werkvertrag sondern ein Dienstvertrag.Sie müssen eine Lohnverrechnung führen und 1,4% Unfallversicherung und 1,53% Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen.
Wenn Sie mit Ihrer Frau einen Werkvertrag abschließen, dann brauchen Sie keine Abgaben leisten, aber Sie müssen dem Finanzamt beweisen, dass bei Ihrer Frau nicht die Merkmale eines Dienstvrhältnisses vorliegen.
mfg
V.Weiß
www.steuerberatung-weiss.at |
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