Bei "neuen Selbständigen" liegt eine Meldungspflicht an die SVA ja erst vor, ab erreichen von EUR 6.453,36 bzw. 4.093,92 wenn es Nebeneinkünfte sind. Bis zu diesem Betrag zahl ich dann praktisch auch nicht die EUR 7,50 Unfallversicherung. Wie ist nun aber eigentlich versicherungsrechtlich, wenn mir bei dieser Tätigkeit ein Arbeitsunfall passiert?
|
|