Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Frau wurde im September 2001 schwanger und wurde aus medizinischen Gründen in vorzeitigen Mutterschut geschickt. Sie erhielt somit mehr oder weniger ihr normales Gehalt ( summenmäßig ). Dieses Einkommen ( ich habe keine Ahnung ob dies ein normales Einkommen ist ) erhielt sie bis 3 Monate nach der Geburt ( Aufgrund einer Frühgeburt um 1 Monat länder als normal ) - bis 09/2002.
Ab September bezieht sie Kindergeld.
Meine Frage:
Machte se einen Sinn für diese beiden Jahre eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen.
Können Werbungskosten ( für die Mutterschutz- und Kindergeldzeit vermutlöich schwierig ) sowie Sonderausgaben normal geltend gemacht werden.
mfg
Wöckinger Peter